PORTRAIT
Bürgergemeinde Laupersdorf
Die Bürgergemeinde Laupersdorf ist eine von knapp hundert eigenständigen Bürgergemeinden im Kanton Solothurn.
Sie ist eine Gemeinschaft von Ortsbürgern/innen, die durch Abstammung oder durch Erwerb des Bürgerrechts in Laupersdorf heimatberechtigt sind. Im Gegensatz zur Einwohnergemeinde umfasst die Bürgergemeinde alle in Laupersdorf heimat-berechtigten Personen, ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz.
Gemäss Erhebung durch die Zivilstandsaufsicht Kanton Solothurn leben per März 2022 weltweit 4’204 Personen, welcher den Heimatort Laupersdorf SO führen. Davon sind 425 im Dorf ansässig.
Das oberste Organ der Bürgergemeinde ist die Bürgergemeindeversammlung. Als Vollzugsbehörde amtet der Bürgergemeinderat.
Die heutigen Aufgaben der Bürgergemeinde gemäss Kantonsverfassung sind:
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Die Verleihung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
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Die zweckmässige Verwaltung und Verwendung der Allmenden, Liegenschaften, Fonds und Stiftungen im Interesse und zum Nutzen der gesamten Bevölkerung
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Die Unterstützung von gemeinnützigen, sozialen und kulturellen Bestrebungen, Einrichtungen und Institutionen. (entsprechend der finanziellen Möglichkeiten).
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Die naturnahe Bewirtschaftung, Nutzung und Pflege des Waldes zum Wohle der Öffentlichkeit.
Geschichte
Bürgerliches Allerlei
Zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts ist erstmals die Tätigkeit der Bürgergemeinde protokollarisch dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass vorher nur «eine» Gemeinde existierte.
Interessanterweise befinden sich im Archiv der Bürgergemeinde Dokumente, die wesentlich älter sind, wie beispielsweise ein Zehntenbuch aus dem Jahre 1936 und ein Bodenzinsbuch von 1845. Ebenso existiert ein Wanderbuch (Reisepass gültig für die Schweiz), das am 18. April 1857 in Solothurn von der Polizei-Direktion auf den Namen eines Laupersdörfer-Bürgers ausgestellt wurde. Dieser Ausweis gehörte vermutlich einem Handwerker, der von Stadt zu Stadt zog und seine Dienste auf Bauernhöfen verrichtete.
Frauenstimmrecht
Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wurde durch eine eidgenössische Volksabstimmung allein des männlichen Teils der Bevölkerung am 7. Februar 1971 eingeführt.
Anlässlich der Bürgergemeindeversammlung Laupersdorf vom 14.12.1970, anwesend waren 39 stimmberechtigte Männer, stand unter Traktandum 5 die Einführung des Frauenstimmrechts in der Bürgergemeinde zur Diskussion.
Auf Antrag des Bürgerrates stimmte man diesem mit 18 zu 15 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.
Die «göttliche Ordnung» war somit aufgehoben…
Bürgersteuer
Die Bürgersteuer von zuletzt noch 3% wurde 1986 letztmals erhoben. Der Aufwand überstieg den Ertrag.
Einbürgerungen
Insgesamt haben in den vergangenen 50 Jahren 54 Personen das Laupersdörfer Bürgerrecht erlangt. Davon waren 10 Personen bereits Schweizer-Bürger.
In den Jahrzenten zuvor haben sich mehrheitlich nur Familien, welche seit langer Zeit in der Gemeinde wohnhaft waren, um die Erlangung des Bürgerrechts interessiert.
Das Ehrenbürgerrecht wurde seit Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute nur ganz selten verliehen. Dies beispielsweise an Pfarrherren, welche über Jahrzehnte in Laupersdorf tätig waren oder andere Personen, die sich in einem überdurch-schnittlichen Ausmass für das Wohl der Gemeinde verdient gemacht hatten.
Sozial- und Vormundschaftswesen (Armenpflege und Waisenbehörde)
Die früher von Kirchen und Klöstern wahrgenommene Armenpflege war im Laufe der Jahrhunderte auf Gemeinden und Kantone übergegangen.
Bis weit ins 20. JH war die Bürgergemeinde dazu verpflichtet, armengenössig gewordene Bürger zu unterstützen. So wurden z.B. auch Fahrende durch Kantonsbeschluss in einer Gemeinde eingebürgert.
Nach dem Inkrafttreten des Sozialgesetzes 1996 wurde die Bürgergemeinde von der Fürsorgepflicht für Bürgerinnen und Bürger entlastet. Das «Armenwesen» wurde als «Sozialhilfe» auf die Einwohnergemeinde übertragen. Seit Ende 2010 ist für das Sozialhilfewesen die Sozialregion Thal-Gäu zuständig.
Vor der Zusammenlegung der 1990er-Jahre verfügten sowohl Einwohner- wie Bürgergemeinde über eine Vormundschaftsbehörde, die jedoch von Chargierten in Personalunion wahrgenommen wurde. Die Bürgergemeinde, für Vormundschafts-angelegenheiten ortsansässiger Bürger zuständig, war für auswärtige Bürger nur Verrechnungsstelle.
Im Archiv der Bürgergemeinde sind «Mündel-Berichte» und Rechnungen über die Vermögensverwaltung der eingesetzten Vormunde ab dem Jahre 1875 zu finden.
Im Laufe der Jahre bedingten wachsende und immer komplexere Aufgaben eine Vereinheitlichung und Professionalisierung des Sozialwesens. Neue kantonale Ämter und Behörden wurden geschaffen. Die Aufgaben der Vormundschaftsbehörden werden seit 2013 von einer interdisziplinären Fachbehörde (KESB) wahrgenommen.
Präsidenten der Bürgergemeinde gemäss archivierten Protokollen
1912 – 1919 Brunner Fridolin Präsident der EG und auch Präsident der BG
1919 – 1941 Brunner Franz Präsident der EG und auch Präsident der BG
1941 – 1957 Schaad Alfons Präsident der EG und auch Präsident der BG
1957 - 1973 Eggenschwiler Franz Präsident der EG und bis 1965 auch - Präsident der BG
1965 Die Bürgergemeinde wählt einen eigenen Ammann und Gemeinde-
schreiber. Bisher wurden diese Funktionen vom Einwohner-Ammann und -Schreiber ausgeübt.
1965 - 1973 Schaad Walter
1973 - 1984 Brunner Werner
1984 - 1993 Schaad Bruno
1993 - 1999 Meier Kilian
1999 - 2005 Schaad Gregor
2005 - 2013 Kupper Edgar
2013 - heute Eggenschwiler Stefan