EINBÜRGERUNGEN
Wer in der Schweiz Bürger einer Gemeinde ist, ist damit auch Bürger des Kantons, in dem die Gemein-de liegt, und schweizerischer Staatsbürger.
Für die Verleihung des Gemeindebürgerrechtes an KantonsbürgerInnen und dessen Zusicherung an ausserkantonale schweizerische sowie ausländische Staatsangehörige ist in Laupersdorf die Bürgerge-meindeversammlung zuständig. Als vorberatende Instanz sind ein Einbürgerungsausschuss und der Bürgerrat eingesetzt.
Wichtigste Informationen
Erleichterte Einbürgerung
Zuständigkeit:
Amt für Gemeinden Zivilstand und Bürgerrecht
4502 Solothurn
032 627 24 97
Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen:
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
- 2 Jahre Wohnsitz in Laupersdorf
- keine Einträge im Strafregister
- keine laufenden Strafverfahren
- keine Einträge im Betreibungsregister
- keine offenen Steuerrechnungen
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Diese Grundvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein. Weitere Anforderungen können Sie den Dokumenten entnehmen oder sie werden Ihnen bei Eingang des Gesuches mitgeteilt.
Zuständigkeit:
Käthy Rüegg
Bürgergemeindeschreiberin Laupersdorf
Sandgrubenstrasse 17
4710 Balsthal
Relevante Dokumente für die Einbürgerung können hier heruntergeladen werden.